Wissenswerte Gepäckregeln

Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen
23 Nov 2008
Wissenswerte Gepäckregeln

Seit dem 01.01.2008 erlaubt das Department of Transportation (DOT) nicht mehr, einzelne Lithium Batterien im verstauten Gepäck zu transportieren. Diese sind im Handgepäck mitzuführen und werden ansonsten bei einer Kontrolle entfernt.

Die Akkus sind mit nicht-metallischem Klebeband an ihren Polenden zu verkleben und in einem geschlossenen Behältnis zu transportieren. Ausgenommen sind Batterien, die in einem Gerät eingelegt sind, welches deaktiviert ist. Von größeren Lithium Ionen Akkus (Laptop-Akku, Akku-Powerpack etc.) dürfen nur einer in einem Gerät plus zwei zusätzliche mitgeführt werden, vorzugsweise im Handgepäck.

Lithium Ionen Batterien mit über 25 Gramm ELC (berechnet sich aus mAh der Batterie geteilt durch 1000 x Volt) sind im Luftverkehr verboten.

Diese Regelungen sind eine Brandschutzmaßnahme. Eine Kurzübersicht findet man unter http://safetravel.dot.gov/quick_chart.html.

Benzinfeuerzeuge sind nur im Handgepäck erlaubt.

Schuheinlagen mit Gel müssen im Gepäck untergebracht werden. Schuhe, die Gel werkseitig beinhalten, dürfen getragen werden.

All diese Informationen und mehr gibt es, immer aktuell, unter http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/index.shtm.

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